Problematik bei Messungen der Riegl FG21-P und LR90-235P
August 25, 2010 by Redaktion · Leave a Comment
Die grundsätzliche Problematik bei Messungen mit sogenannten Laserpistolen – wie den häufig verwendeten Geräten vom Typ Riegl FG-21 P und Riegl LR90-235P – besteht darin, dass es keine eigene Dokumentation des Messvorgangs gibt. Das Messverfahren besitzt keine Dokumentationseinrichtung, wie dies beispielsweise im Bereich der Radarmessung oder der Lichtschrankenmessung üblich ist („Tatfoto“). Daher konzentriert sich die Überprüfung solcher Messungen zwangläufig auf Mitteilungen der Messbeamten im Protokoll. Read more
Zulässiges Parken direkt vor einer Radarfalle ist keine Nötigung
August 25, 2010 by Redaktion · Leave a Comment
Aus Ärger über eine Radarfalle wagte ein erwischter LKW-Fahrer etwas, wovon viele nur träumen: Er parkte dicht vor dem Messwagen der Ordnungsbehörde und verhinderte so weitere Blitzeraufnahmen. Die Quittung in Form eines Strafbefehls wegen Nötigung wollte er nicht akzeptieren. Das musste er auch nicht, denn das Gericht sprach ihn frei. „Sich genötigt zu fühlen, heißt noch lange nicht, strafrechtlich relevant genötigt worden zu sein“, erläutert Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf, „bei der genauen Abgrenzung unterlaufen den Ordnungsbehörden, der Polizei und selbst der Staatsanwaltschaft oft Fehler.“
Im Fall des LKW-Fahrers kam der Tatrichter – im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft – zu dem Schluss, dass der Vorwurf der Nötigung an der fehlenden Gewaltanwendung scheitert. „Gewalt im Sinne des Nötigungsparagrafen kann zwar auch psychisch vermittelt werden“, betont Demuth, der auf Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht spezialisiert ist. Konkret habe der Ordnungsbeamte im Messwagen, obwohl der LKW nur wenige Zentimeter vor dessen Stoßstange geparkt war, jedoch immer noch seine Messungen durchführen können – nur nicht mehr korrekt. Demuth: „Dass bei dem geringen Abstand das Radargerät nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, kann dem LKW-Fahrer nicht als Gewalteinwirkung zugerechnet werden, das ist einfach nur ein technisches Problem.“
Auch der Vorwurf der versuchten Nötigung konnte den LKW-Fahrer nicht treffen. Denn selbst wenn er bezweckt hätte, den Messwagen durch das dichte Aufparken von seinem Platz zu vertreiben, hätte der Trucker nicht verwerflich gehandelt. Schließlich war das Straßenstreifenstück vor dem Messwagen eine ganz legale Parkfläche. „Außerdem muss berücksichtigt werden, dass dies als Äußerung des Unmuts über das vorherige Blitzen seines Transporters in den grundrechtlich geschützten Bereich der Meinungsfreiheit fällt“, stellt Demuth klar. Einen salomonischen Vorschlag zur Vermeidung derartiger Konflikte gab der Richter den Beteiligten noch mit auf den Weg: Der Behörde stehe es doch frei, künftig ein zu dichtes Aufparken durch das Aufstellen von sogenannten „Verkehrshütchen“ zu verhindern (Amtsgericht Löbau, Az. 1 Cs 430 Js 17307/08).
Infos: www.cd-recht.de
Hinweis für die Redaktion:
Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how im Verkehrsrecht setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.
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697 neue LTI TruSpeed II Laser-Messgeräte für die österreichische Bundespolizei ab sofort im Einsatz
August 2, 2010 by Redaktion · Leave a Comment
Das Innenministerium hat die Beschaffung von Laser-Geschwindigkeitsmessgeräten der neuesten Technologie in Auftrag gegeben.
Neue TruSpeed II Laser-Messgeräte für Österreich – In den nächsten Monaten werden insgesamt 697 sogenannte “Laserpistolen” Typs LTI TruSpeed II angekauft und an die Polizei ausgeliefert werden. Die österreichische Polizei verwendet Laser-Messgeräte seit dem Jahr 1992.
Pionier bei Geschwindigkeitsmessung via Laser - Österreich gehörte damals zu den technischen Pionieren auf diesem Gebiet und war eines der ersten Länder in Europa, das diese Technologie eingesetzt hat. Jetzt werden die Geräte schrittweise ausgetauscht und durch neue Lasermessgeräte ersetzt. Die Kosten für die Anschaffung betragen etwa 2 Mio. Euro. Das Geld stammt aus eingehobenen Strafgeldern und ist für diese Verwendung zweckgewidmet. Read more





