Winterreifenpflicht: Das Bußgeld für fehlende Winterreifen ist gestiegen

Das Bußgeld für fehlende Winterreifen ist gestiegen. Jetzt sind 60 € ohne entsprechende Winterbereifung fällig. In 2013 waren es 40 €. Verursachen Sie ohne passende Bereifung eine Behinderung oder gar einer Gefährdung, werden dann 80 bzw. 100 € fällig.

In jedem Fall ist mit einen Punkt in Flensburg zu rechnen!

Was gilt für Winterreifen Pflicht?

Die meisten Autofahrer kennen die O-bis-O-Faustregel. Von Oktober bis Ostern sollten sie mit Winterreifen ihr Auto bewegen.

Fakt ist: Kein Gesetz oder keine Verordnung schreibt einen genauen Zeitraum oder Stichtag vor. Das heißt:

  1. Herrschen winterliche Verhältnisse auf den Straßen, so müssen Winterreifen montiert sein, wenn das Auto bewegt wird. Wer bei Eis und Schnee mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit einer Strafe sprich 60€ Bußgeld und ein mit Punkt in Flensburg rechnen. Achtung: Im Fall eines Unfalls kann auch der Versicherungsschutz verfallen!
  2. Bei Sonnenschein und trockener Strasse darf auch im Dezember oder Januar noch mit Sommerreifen gefahren werden. Beachten muss man jedoch die Gefahr drohender Wetteränderungen, dann heißt es sofort Bußgeld Gefahr, sobald man trotzdem weiter fährt.
  3. Sind (noch) keine Winterreifen aufgezogen, parken Sie Ihren Wagen bei winterlichen Straßenverhältnissen und bekommen aber trotzdem einen Strafzettel, der parkende Autos kontrolliert, können Sie Widerspruch einlegen. Denn ein Bußgeld droht nur, wenn Sie tatsächlich fahren und dies nachgewiesen wird.
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