Aktueller ARD Ratgeber zum Thema Recht und Radarwarner

Am Samstag, 30. Januar 2010 wurde im ARD Ratgeber Auto + Verkehr ein interessanter  Beitrag über atuelles Recht im Bezug zum Thema Radarwarner behandelt. Dabei wurden u. a. auf die ungenaue Ausformulierung der aktuellen Gesetze bemängelt.

Der komplette Beitrag zum Thema kann hier angesehen werden:

Radarwarner Bericht ARD

Legal oder illegal?

Sendeanstalt und Sendedatum: SWR, Samstag, 30. Januar 2010

Werkstatt-Termin für ein schnelles Auto. 275 PS, Höchstgeschwindigkeit 240. Der Besitzer will auf keinen Fall, dass wir seinen Namen nennen. Aus gutem Grund: Denn versteckt hinter dem Kühlergrill ist alles voll mit verbotener Elektronik. Bequem vom Vordersitz aus bedienbar: ein Laserblinder, ein mobiler und ein stationärer Radarwarner, der alle Radarwarnstellen von ganz Europa kennt. Mit diesen drei Systemen ist er gegen alles, was so auf dem Markt ist, gewappnet. Und im Kofferraum befindet sich noch ein System, das im Bedarfsfall die Lichtschrankenmessung stört, so dass diese nicht korrekt ausgeführt werden kann.

Gut 2.500 Euro hat der Vielfahrer für die verbotenen Geräte ausgegeben. Ein Raser, sagt der Geschäftsmann, sei er aber nicht, wenn auf der Autobahn zum Beispiel auf einer freien Strecke ein 100er Limit ist und er rutsche da rein mit 130 oder 125, dann sei das in seinen Augen nicht gerast, aber es reiche halt, um den Führerschein zu verlieren. Und das gehe leider sehr schnell.“

Kaufvertrag ist sittenwidrig

Verkauft wurden dem Geschäftsmann die Geräte von einem Händler, der seit fünfzehn Jahren sein Geld damit verdient. Radarwarner, Laserblinder etc. Er hat über zweitausend Kunden. Die Geräte kommen aus Kroatien und aus den USA werden spezielle Modelle für den europäischen Markt importiert. In Deutschland sind Radarwarner, Laserstörer und Lichtschrankenblockierer allerdings verboten – macht 4 Punkte und 75 Euro, wenn man sich damit erwischen lässt und konfisziert werden die Geräte auch. Und – so ein Kaufvertrag ist obendrein laut Bundesgerichtshof normalerweise sogar sittenwidrig.

Wenn so ein Kaufvertrag sittenwidrig ist, warum werden die Geräte dann trotzdem verkauft? Dem Händler zufolge spielt es keine Rolle, wenn der Kaufvertrag sittenwidrig ist. Es klingt kurios, aber er hat sogar recht. Die Geräte darf man in Deutschland nicht benutzen, aber kaufen und verkaufen schon. Hans-Jürgen Gebhardt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, meint dazu: „Wenn sie den Handel damit verbieten, dann würden sie an der Quelle das Übel beseitigen können, aber zur Zeit ist es eben nicht so, die Rechtslage, dass der Verkauf nicht verboten ist. Das ist sicher eine Lücke und ermöglicht eben den Leuten, die gerade gefährliche Leute im Straßenverkehr sind, dass sie eben nicht so viele Punkte haben wie sie eigentlich gut hätten.“

Navis mit Blitzerwarner sind verboten

uch wer sein Auto nicht mit ganz klar verbotener Technik aufrüstet, kann mit dem Gesetz Ärger kriegen. Denn fast alle derzeit verkauften normalen Navigationsgeräte bieten Radarwarnfunktionen. Im Gesetz heißt es: Geräte, die vor Blitzern warnen sind verboten. Aber gehören Navis, die nur sowieso bekannte, festinstallierte Blitzer-Standorte auflisten, auch dazu? Manche Juristen sagen nein, das Verkehrsministerium aber meint: ja. Es drohen vier Punkte, 75 Euro, und Beschlagnahme, Einziehung und Vernichtung der Navis.

In der Praxis freilich kommt das nicht vor, gezielt kontrolliert wird bisher nicht. Und viele Juristen meinen auch, für eine Bestrafung der Autofahrer fehlt sowieso eine klare Rechtsgrundlage. „Man könnte das Gesetz eindeutiger formulieren, dass man das mit reinnimmt in diesen Paragrafen 23 der Straßenverkehrsordnung, oder wir werden frühestens eine Klärung bekommen, wenn wir obergerichtliche Entscheidungen haben, das ist aber bisher nicht der Fall, so dass das nach wie vor sehr unklar ist. Und bis dahin sind Autofahrer im Unsicheren“, sagt Hans-Jürgen Gebhardt, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Verantwortung beim Käufer

Die Hersteller weisen die Käufer auf das Verbot hin und schieben so die Verantwortung weiter. Marko Kienle von Falk-Navigation: „Es ist so, dass es auf europäischer Ebene leider keine eindeutige und einheitliche Rechtssprechung zu diesem Thema gibt, es gibt Länder, da ist es erlaubt, es gibt Länder, da ist es ganz strikt verboten, insofern bieten wir hier den Kunden einen Dienst an, wo wir da sagen, der Kunde kann, wenn er möchte, die Daten haben, er muss sich aber immer noch informieren, ist es in dem Land, in dem er unterwegs ist, erlaubt oder nicht.“

Die Verantwortung ist also beim Kunden. Die Bundesregierung hatte sogar überlegt, die Produktion von Navis mit Radarwarner ganz zu verbieten. Jetzt wartet man in Berlin aber auch lieber – auf eine europäische Regelung. Bis dahin fährt beim Thema Blitzerwarner immer die Rechtsunsicherheit mit.

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 30.01.2010. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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