Zulässiges Parken direkt vor einer Radarfalle ist keine Nötigung
August 25, 2010 by Redaktion · Leave a Comment
Aus Ärger über eine Radarfalle wagte ein erwischter LKW-Fahrer etwas, wovon viele nur träumen: Er parkte dicht vor dem Messwagen der Ordnungsbehörde und verhinderte so weitere Blitzeraufnahmen. Die Quittung in Form eines Strafbefehls wegen Nötigung wollte er nicht akzeptieren. Das musste er auch nicht, denn das Gericht sprach ihn frei. „Sich genötigt zu fühlen, heißt noch lange nicht, strafrechtlich relevant genötigt worden zu sein“, erläutert Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf, „bei der genauen Abgrenzung unterlaufen den Ordnungsbehörden, der Polizei und selbst der Staatsanwaltschaft oft Fehler.“
Im Fall des LKW-Fahrers kam der Tatrichter – im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft – zu dem Schluss, dass der Vorwurf der Nötigung an der fehlenden Gewaltanwendung scheitert. „Gewalt im Sinne des Nötigungsparagrafen kann zwar auch psychisch vermittelt werden“, betont Demuth, der auf Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht spezialisiert ist. Konkret habe der Ordnungsbeamte im Messwagen, obwohl der LKW nur wenige Zentimeter vor dessen Stoßstange geparkt war, jedoch immer noch seine Messungen durchführen können – nur nicht mehr korrekt. Demuth: „Dass bei dem geringen Abstand das Radargerät nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, kann dem LKW-Fahrer nicht als Gewalteinwirkung zugerechnet werden, das ist einfach nur ein technisches Problem.“
Auch der Vorwurf der versuchten Nötigung konnte den LKW-Fahrer nicht treffen. Denn selbst wenn er bezweckt hätte, den Messwagen durch das dichte Aufparken von seinem Platz zu vertreiben, hätte der Trucker nicht verwerflich gehandelt. Schließlich war das Straßenstreifenstück vor dem Messwagen eine ganz legale Parkfläche. „Außerdem muss berücksichtigt werden, dass dies als Äußerung des Unmuts über das vorherige Blitzen seines Transporters in den grundrechtlich geschützten Bereich der Meinungsfreiheit fällt“, stellt Demuth klar. Einen salomonischen Vorschlag zur Vermeidung derartiger Konflikte gab der Richter den Beteiligten noch mit auf den Weg: Der Behörde stehe es doch frei, künftig ein zu dichtes Aufparken durch das Aufstellen von sogenannten „Verkehrshütchen“ zu verhindern (Amtsgericht Löbau, Az. 1 Cs 430 Js 17307/08).
Infos: www.cd-recht.de
Hinweis für die Redaktion:
Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how im Verkehrsrecht setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
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Auswirkungen der Verkehrsüberwachung auf die Befolgung von Verkehrsvorschriften
April 24, 2010 by Redaktion · Leave a Comment
Straßenverkehrsunfälle resultieren zu einem hohen Anteil aus der Nicht-Beachtung von Verkehrsvorschriften. Insbesondere zu schnelles Fahren und Alkoholeinfluß sind häufig die Ursache schwerer Unfälle. Das Hauptziel des vorliegenden Forschungsprojekts, das Bestandteil der Hauptstudie “Generalpräventive Wirkungen polizeilicher und kommunaler Verkehrsüberwachung” der Bundesanstalt für Straßenwesen ist, besteht darin, den generalpräventiven Effekt polizeilicher und kommunaler Verkehrsüberwachung in den Bereichen Geschwindigkeit und Alkohol im Kontext anderer, die Befolgung beziehungsweise Übertretung von Verkehrsvorschriften determinierender Faktoren in einer simultanen Analyse zu ermitteln. Read more
ProViDa und ESO Messungen fehlerhaft
April 12, 2010 by Redaktion · Leave a Comment
Laut Bericht vom 16. März der Bild Zeitung sollen bei der Polizei ProVida Kameras verwendet worden sein, die nicht zugelassen waren. Die fehlerhaften Geräte mussten aus den Fahrzeugen ausgebaut werden.
Damit nicht genug, es gab eine weitere Panne: Die bei der Polizei beliebten Blitzer “ESO-ES 3.0″ hatten ebenfalls nach Berichten der Bild einen Softwarefehler, die zu fehlerhaften Messergebnissen führten. Der Hersteller hatte entsprechend Mitteilung an die zuständigen Behörden geschickt. Betroffen waren Messungen aus den Jahren 2009 und 2010. Die Messbereiche bei den Messungen waren nicht komplett abgedeckt und führten so evtl. zur Messung falscher Fahrzeuge.
Wir raten deshalb, entsprechend Bußgeld Bescheide zu prüfen und gegebenfalls Einspruch einzulegen.
Tempo 30 – Bald auch in Ihrer Nähe
März 30, 2010 by Redaktion · Leave a Comment
Der Winter war hart. Und die Warnschilder Industrie freut sich. Boomt gerade die Aufstellung neuer Verkehrsschilder von Komunen, die durch diese Aktionen doch einfach die Haftung für Schlaglöcher auschließen können. Was uns danach wohl erwartet, dürfte aber jeden Bürger von uns klar sein.
Und wir können nur hoffen, dass wenigstens die später einkassierten Bußgelder tatsächlich für die fälligen Reparaturen der Schlaglöcher zu Gute kommen.
Aktueller ARD Ratgeber zum Thema Recht und Radarwarner
Februar 7, 2010 by Redaktion · Leave a Comment
Am Samstag, 30. Januar 2010 wurde im ARD Ratgeber Auto + Verkehr ein interessanter Beitrag über atuelles Recht im Bezug zum Thema Radarwarner behandelt. Dabei wurden u. a. auf die ungenaue Ausformulierung der aktuellen Gesetze bemängelt.
Der komplette Beitrag zum Thema kann hier angesehen werden:
Legal oder illegal?
Sendeanstalt und Sendedatum: SWR, Samstag, 30. Januar 2010
Werkstatt-Termin für ein schnelles Auto. 275 PS, Höchstgeschwindigkeit 240. Der Besitzer will auf keinen Fall, dass wir seinen Namen nennen. Aus gutem Grund: Denn versteckt hinter dem Kühlergrill ist alles voll mit verbotener Elektronik. Bequem vom Vordersitz aus bedienbar: ein Laserblinder, ein mobiler und ein stationärer Radarwarner, der alle Radarwarnstellen von ganz Europa kennt. Mit diesen drei Systemen ist er gegen alles, was so auf dem Markt ist, gewappnet. Und im Kofferraum befindet sich noch ein System, das im Bedarfsfall die Lichtschrankenmessung stört, so dass diese nicht korrekt ausgeführt werden kann.
Gut 2.500 Euro hat der Vielfahrer für die verbotenen Geräte ausgegeben. Ein Raser, sagt der Geschäftsmann, sei er aber nicht, wenn auf der Autobahn zum Beispiel auf einer freien Strecke ein 100er Limit ist und er rutsche da rein mit 130 oder 125, dann sei das in seinen Augen nicht gerast, aber es reiche halt, um den Führerschein zu verlieren. Und das gehe leider sehr schnell.”
Kaufvertrag ist sittenwidrig
Verkauft wurden dem Geschäftsmann die Geräte von einem Händler, der seit fünfzehn Jahren sein Geld damit verdient. Radarwarner, Laserblinder etc. Er hat über zweitausend Kunden. Die Geräte kommen aus Kroatien und aus den USA werden spezielle Modelle für den europäischen Markt importiert. In Deutschland sind Radarwarner, Laserstörer und Lichtschrankenblockierer allerdings verboten – macht 4 Punkte und 75 Euro, wenn man sich damit erwischen lässt und konfisziert werden die Geräte auch. Und – so ein Kaufvertrag ist obendrein laut Bundesgerichtshof normalerweise sogar sittenwidrig.
Wenn so ein Kaufvertrag sittenwidrig ist, warum werden die Geräte dann trotzdem verkauft? Dem Händler zufolge spielt es keine Rolle, wenn der Kaufvertrag sittenwidrig ist. Es klingt kurios, aber er hat sogar recht. Die Geräte darf man in Deutschland nicht benutzen, aber kaufen und verkaufen schon. Hans-Jürgen Gebhardt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, meint dazu: “Wenn sie den Handel damit verbieten, dann würden sie an der Quelle das Übel beseitigen können, aber zur Zeit ist es eben nicht so, die Rechtslage, dass der Verkauf nicht verboten ist. Das ist sicher eine Lücke und ermöglicht eben den Leuten, die gerade gefährliche Leute im Straßenverkehr sind, dass sie eben nicht so viele Punkte haben wie sie eigentlich gut hätten.”
Navis mit Blitzerwarner sind verboten
uch wer sein Auto nicht mit ganz klar verbotener Technik aufrüstet, kann mit dem Gesetz Ärger kriegen. Denn fast alle derzeit verkauften normalen Navigationsgeräte bieten Radarwarnfunktionen. Im Gesetz heißt es: Geräte, die vor Blitzern warnen sind verboten. Aber gehören Navis, die nur sowieso bekannte, festinstallierte Blitzer-Standorte auflisten, auch dazu? Manche Juristen sagen nein, das Verkehrsministerium aber meint: ja. Es drohen vier Punkte, 75 Euro, und Beschlagnahme, Einziehung und Vernichtung der Navis.
In der Praxis freilich kommt das nicht vor, gezielt kontrolliert wird bisher nicht. Und viele Juristen meinen auch, für eine Bestrafung der Autofahrer fehlt sowieso eine klare Rechtsgrundlage. “Man könnte das Gesetz eindeutiger formulieren, dass man das mit reinnimmt in diesen Paragrafen 23 der Straßenverkehrsordnung, oder wir werden frühestens eine Klärung bekommen, wenn wir obergerichtliche Entscheidungen haben, das ist aber bisher nicht der Fall, so dass das nach wie vor sehr unklar ist. Und bis dahin sind Autofahrer im Unsicheren”, sagt Hans-Jürgen Gebhardt, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Verantwortung beim Käufer
Die Hersteller weisen die Käufer auf das Verbot hin und schieben so die Verantwortung weiter. Marko Kienle von Falk-Navigation: “Es ist so, dass es auf europäischer Ebene leider keine eindeutige und einheitliche Rechtssprechung zu diesem Thema gibt, es gibt Länder, da ist es erlaubt, es gibt Länder, da ist es ganz strikt verboten, insofern bieten wir hier den Kunden einen Dienst an, wo wir da sagen, der Kunde kann, wenn er möchte, die Daten haben, er muss sich aber immer noch informieren, ist es in dem Land, in dem er unterwegs ist, erlaubt oder nicht.”
Die Verantwortung ist also beim Kunden. Die Bundesregierung hatte sogar überlegt, die Produktion von Navis mit Radarwarner ganz zu verbieten. Jetzt wartet man in Berlin aber auch lieber – auf eine europäische Regelung. Bis dahin fährt beim Thema Blitzerwarner immer die Rechtsunsicherheit mit.
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 30.01.2010. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Radarwarner Test – Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein im Fernabsatz erworbenes Radarwarngerät
Januar 2, 2010 by Redaktion · Leave a Comment
Nur eine Panne? Radarkontrolle live im Fernsehen
Dezember 25, 2009 by Redaktion · Leave a Comment
Langenhagen – Das Ordnungsamt der Stadt Langenhagen bei Hannover bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der “Bild”-Zeitung. Demnach wurde die Videofunkübertragung der Radarbilder offensichtlich auf derselben Frequenz gesendet wie der Sportsender, den der Mann eigentlich schauen wollte.
Neben der Videokamera, die Fotos von den Rasern machte, stand ein Funkgerät, das diese Bilder in das nebenan stehende Auto eines Ordnungsamtsmitarbeiters übertrug.
Die Frequenz der Messgeräte wurde inzwischen umgestellt. Der Geschäftsführer der Firma Leivtec in Wetzlar, die das Gerät vertreibt, sagte dazu: “Es handelt sich um eine öffentlich zugängliche Frequenz, wie sie zum Beispiel auch Überwachungskameras nutzen.” Da es sich nicht um datenschutztechnisch relevante Informationen handle, sei der Fall juristisch unproblematisch.
Der ADAC geht davon aus, dass die Raser keine Möglichkeit haben, sich gegen die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitskontrolle und ihre Bußgeldbescheide zu wehren. “Die Messung ist unzweifelhaft richtig, und die Daten sind verwertbar”, sagte Maximilian Maurer vom ADAC.
Quelle: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,646052,00.html
Rekord-Blitzer – zehn Millionen Euro pro Jahr
Dezember 16, 2009 by Redaktion · Leave a Comment
Die erfolgreichste Radarfalle Deutschlands steht in Bielefeld und ertappt pro Woche durchschnittlich 5.000 Raser. Innerhalb eines Jahres hat der Rekord-Blitzer zirka zehn Millionen Euro in die Kassen der Stadtverwaltung gespült.
Das Radargerät steht an der A2 bei Bielefeld in Höhe Bielefeld-Lämershagen. 100 Stundenkilometer sind dort erlaubt. Vor einem Jahr installierte es die Stadt und seitdem hat es für einen wahren Geldregen für die Kommune gesorgt. Nach Abzug aller Kosten werden durch den Blitzer sieben bis acht Millionen Euro eingenommen, berichtet die “Süddeutsche Zeitung” (SZ).
125.500 Verfahren wegen Geschwindigkeitsübertretungen seien eingeleitet worden, von denen allerdings nur rund die Hälfte der Temposünder auch haftbar gemacht werden könnten. Die übrigen seien Raser aus dem Ausland mit deren Herkunftsländern die Bundesrepublik kein Rechtshilfeabkommen habe und deshalb nicht belangt werden könnten.
Warum gerade an dieser Stelle so viele Autofahrer ins Netz der Geschwindigkeitswächter gehen, ist unklar. Es sei “ein Phänomen, das nicht zu erklären ist”, sagte Roland Staude, Leiter des Bielefelder Ordnungsamtes der “SZ”.
15.000 Verfahren seien für den Blitzerstandort prognostiziert worden. Da die tatsächliche Anzahl der Vergehen aber um ein Vielfaches höher ist, stellte die Stadt sogar zusätzliches Personal ein, um den Verwaltungsaufwand bewerkstelligen zu können.
Die Stadt Bielefeld betont, dass es sich bei dem Radargerät nicht um eine Schikane, sondern um die Entschärfung einer Gefahrenstelle handele. 450 Unfälle seien auf dem Streckenabschnitt im Jahr 2008 registriert worden. “Wir wollten ja nie in den Ruf geraten, ein Abzocker zu sein”, so Stadtsprecher Dietmar Schlüter gegenüber der “SZ”. Von den Blitzer-Einnahmen würden nun Schulen und Kindertagesstädten saniert.
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